Startgeldrückvergütung

Infos zur Startgeldrückvergütung

Eine Anpassung ist hier jährlich durch den Vorstand möglich.


Bitte pro Person das Formular „Startgeldrückvergütung 2025 NEU“ ausfüllen (Excel) und
dieses bis 10. Jänner 2026 an office@tripowerfreistadt.at schicken!
Nur vollständig ausgefüllte Formulare können bei der Rückvergütung berücksichtigt werden!

  1. Gebühren für Triathlon-Lizenz (ÖTRV) + Lauf-Lizenz (ÖLV) + Radlizenz (Cycling Austria)
    100 % von TriPowerWimbergerFreistadt übernommen (ausgenommen Versicherung bei
    Radlizenz)
    ÖTRV Lizenz beantragen: wenn voraussichtlich mehr als drei Bewerbe gestartet werden
    Radlizenz: muss vom Athleten vorerst bezahlt werden – im Formular (bei Radlizenz) unten
    eintragen – wird bei der Startgeldrückversicherung refundiert, Versicherung ist vom Athleten
    selbst zu übernehmen
  2. Bis zu 3 Triathlon-Tageslizenzen + 3 Trailrunning-Tageslizenzen:
    100 % Rückerstattung
  3. Startgeld – Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr:
    100 % Rückersta ung
  4. Startgeld – Jugendlicher bis zum vollendeten 23. Lebensjahr mit Nachweis von
    Familienbeihilfe/Schülerausweis/Studentenausweis/Grundwehrdienstausweis/
    Zivildienstausweis:
    100 % Rückersta ung
  5. Startgeld – Erwachsener ab 24. Lebensjahr (bzw. bei Wegfall der Familienbeihilfe):
    Unter Vorbehalt ca. 20 % Rückerstattung
    bis max. 150 Euro/Bewerb – exklusiv eventueller Tageslizenz
  6. Meisterschaftsbewerbe:
    100 % Rückerstattung
    bis max. 150 Euro/Bewerb – exklusiv eventueller Tageslizenz
  7. ACHTUNG bei Sprintcup-Landesmeisterschaft :
    Das Startgeld wird bis zu einem Maximalbetrag von 150 Euro rückerstattet –
    unabhängig davon, wie viele Bewerbe absolviert werden
    (Sprintcup-Landesmeisterschaft gilt als 1 Bewerb)
  8. Bitte frühmöglichst zum Bewerb anmelden:
    jede Startgelderhöhung kostet dem Verein
    in Summe viel Geld – also somit UNS ALLEN!
  9. Bewerbe – auch Staffelteilnahmen – müssen unter „TriPowerWimbergerFreistadt“ gestartet
    werden – richtige Schreibweise bei Anmeldung beachten!
  10. Teilnahme am Bewerb + bei Siegerehrung in Vereinskleidung:
    beim Bewerb und auch bei der Siegerehrung ist zumindest ein TriPower-Shirt zu tragen
  11. Nur das Startgeld von tatsächlich gestarteten Bewerben wird rückerstattet!…dies gilt auch
    bei Sammelanmeldungen! Bei Nichtteilnahme bei einer Sammelanmeldung wird das
    Startgeld bei der Startgeldrückvergütung gegengerechnet.
    (ev. Abschluss einer Startgeldversicherung überdenken)
  12. Kontodaten bitte am Formular angeben – ACHTUNG: keine Barauszahlung!

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